Die langjährige Forderung der Alternative für Deutschland nach Sach- statt Geldleistungen bei Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) soll nun endlich Wirklichkeit werden: Schon im November des letzten Jahres haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen.[1]
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich nun jüngst auf ein gemeinsames Verfahren dazu verständigt. Boris Rhein, CDU-Ministerpräsident und aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz resümierte über die Einigung wie folgt:
„Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.”[2]
In Thüringen (LK Greiz und Eichsfeld) und Hannover, haben bereits einige Landkreise/Kommunen initial von Geld- auf Sachleistungen für entsprechende Leistungsempfänger umgestellt.[3]
Auch die AfD Ratsfraktion Witten begrüßt die Einführung von Sach- statt Geldleistungen in Form der Ausgabe von Bezahlkarten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausdrücklich und stellt im Hinblick auf eine möglichst rasche Einführung solcher Zahlungsmittel hier bei uns in der Stadt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Witten beauftragt die Stadtverwaltung mit der Prüfung und Vorbereitung der Einführung der Bezahlkarte für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (Asylbewerber, anerkannte Asylanten und Personen mit Aufenthaltsstatus der Duldung).
Antragsbegründung:
Die angespannte finanzielle Situation in Witten, die Vermeidung sogenannter “Pull-Faktoren” im Rahmen des Zustroms von Geflüchteten/Migranten, aber vor allem auch die Vermeidung unnötiger Arbeitsprozesse zur effizienteren Ressourcenallkokation in der Stadtverwaltung, gebietet die umgehende Prüfung und Vorbereitung der Einführung der Bezahlkarte für Leistungsempänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Vorteile der Einführung einer Bezahlkarte liegen nach Auskunft des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein von der CDU zum einen in der Entlastung der Kommunen und Kreise. So wäre etwa der Verwaltungsaufwand durch ein übersichtlicheres System geringer. Zum anderen wäre es bei einem entsprechend hohen Anteil zukünftiger Sach- statt Geldleistungen weitestgehend ausgeschlossen, dass finanzielle Unterstützungsleistungen ins Ausland überwiesen werden. Nach jetzigem Kenntnisstand wird das Guthaben der Bezahlkarte monatlich aufgeladen, sodass der Karteninhaber nur im Bundesgebiet über dieses Guthaben verfügen kann.
Nach Auffassung der AfD Ratsfraktion Witten sollte die Funktionsweise der Karte zudem in ihrer Verwendungsmöglichkeit eingeschränkt werden. So wäre es sinnvoll, wenn das Guthaben lediglich für lebensunterhaltende Zwecke, also Lebensmittel und Kleidung, verwendet werden kann. Auch hierdurch würde einer missbräuchlichen Verwendung des zur Verfügung stehenden Geldes vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile der Einführung von Bezahlkarten sind:
▪ Einfache Rückgabe/Sperrmöglichkeit der Karte nach Beendigung des Asylverfahrens
▪ Transparentere Kontoverwaltung für den Nutzer
▪ Schnelles Unterbinden weiterer Zahlungen bei Erlöschen des Anspruchs auf Leistungen
▪ Vermeidung von (Bar-)Zahlungen und damit dem Zufluss deutscher Steuermittel an Schlepper
In diesem Kontext bitten wir die Stadtverwaltung abschließend auch um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1.) Wie schnell könnte die Bezahlkarte in Witten nach Auffassung der Verwaltung eingeführt werden?
2.) Wie viele Personen sind von der Einführung der Bezahlkarte in Witten aktuell betroffen und wie hoch sind die Kosten, die Witten im Zusammenhang mit der Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Gesamtjahr 2023 hatte?
3.) Welche Höhe der zukünftigen Sachleistungen auf der Bezahlkarte hält die Verwaltung für sinnvoll?
4.) Mit welchen Einsparungen beim Verwaltungsaufwand könnte die Stadt nach Einschätzung der Stadtverwaltung Umstellung von Geld- auf Sachleistungen rechnen?
5.) Geht die Verwaltung davon aus, dass die Einführung der Bezahlkarte auch mit finanziellen Einsparungen verbunden sein kann, bspw. durch geringeren Mittelabruf als bei der Ausgabe von Barmitteln? Wenn ja, von Einsparungen in welcher Höhe ist nach Einschätzung der Verwaltung auszugehen?
Liebe Wittenerinnen und Wittener, die Einführung von Bezahlkarten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, liegt in unser aller Interesse. Vor diesem Hintergrund werden wir Sie gerne über den weiteren Fortgang unseres Antrages auf dem Laufenden halten.
Herzlichst,
Ihre AfD Ratfsfraktion Witten
Quellen
[1] https://www.fdp.de/bezahlkarte-fuer-asylbewerber-kommt
[2] https://www.tagesspiegel.de/politik/nur-zwei-sonderfalle-bezahlkarte-fur-fluchtlinge-soll-bundesweit-eingefuhrt-werden-11136784.html
[3] https://www.focus.de/politik/deutschland/prepaid-karte-statt-bargeld-in-thueringer-landkreis-asylbewerber-fliehen-vor-der-bezahl-karte_id_259608307.html
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