In der Sitzung des Wittener Stadtrates am 11.09.2023 ging es einmal mehr hoch her, denn der vor der Sommerpause von den Alt-Fraktionen abgelehnte Dringlichkeitsantrag der AfD Ratsfraktion Witten auf Verurteilung politisch motivierter Gewalt in unserer Stadt, stand dieses Mal als ordentlicher Antrag auf der Tagesordnung.

Dass die sich heute „Die Linke“ bezeichnende SED gleich zu Beginn der Ratssitzung beantragte, den Antrag der AfD von der Tagesordnung zu nehmen, spricht Bände. Denn wie kann man vor dem Hintergrund der Attacke auf einen Info-Stand der AfD in der Wittener Innenstadt im Juni, einen überparteilichen Antrag auf Verurteilung politisch motivierter Gewalt allen Ernstes die Diskussion versagen?

So sind die Vertreter links-liberaler Politik selbst verantwortlich dafür, dass der verheerende Eindruck entsteht, dass diese Gewalt gegen eine rechts-konservative Partei wie die AfD insgeheim begrüßen oder zumindest tolerieren. Es ist gut und richtig, dass der undemokratische Versuch der umbenannten Mauerschützenpartei der DDR mehrheitlich abgelehnt und der Antrag der AfD dieses Mal im Rat behandelt wurde.

Ein weiterer und im Kern sehr zweifelhafter Antrag wurde unter dem Tagesordnungspunkt 16.2 behandelt: SPD, Grüne und CDU beantragten, den entsprechenden Paragrafen in der Geschäftsordnung des Rates zu ändern, der das Rats-TV regelt. So sollte die Weiterverwendung der erstellten Film- und Tonaufnahmen zukünftig unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bürgermeisters von der CDU gestellt werden.

Die Absicht der Altparteien liegt auf der Hand: Man möchte dadurch die freie Öffentlichkeitsarbeit der AfD beschneiden, deren Redebeiträge sich großer Beliebtheit erfreuen und zum Teil mehr als 50.000 Aufrufe in den sozialen Netzwerken verzeichnen.

Es ist zwar nachvollziehbar, dass CDU, SPD und Grünen angesichts der aktuellen Umfragewerte für die AfD die sprichwörtliche Düse geht, die Lösung für deren Probleme aber liegt nicht in der Zensur unliebsamer Kritiker, sondern darin, dass diese endlich damit anfangen, Politik im Interesse der hart arbeitenden Wittener Bürger zu machen!

Besonders peinlich für die Stadtverwaltung:

Man hat entgegen der in der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW) vorgegebenen Regelung, wonach das Rats-TV in der städtischen Hauptsatzung geregelt werden muss, das Rats-TV bislang ausschließlich in der Geschäftsordnung des Rates verankert. Damit steht fest, dass das Rats-TV in Witten seit nunmehr rund zwei Jahren rechtswidrig erfolgt.

Die Gesichtszüge der Vertreter von SPD, CDU und Grünen jedenfalls engtleisten regelrecht, als AfD-Fraktionsvorsitzender Matthias Renkel, diese darauf abschließend in der Sitzung hinwies. Auch die beschlossene Einschränkung der Weiterverwendung der im Rats-TV erstellten Videos ist damit zunächst gegenstandslos…

Die Redebeiträge der AfD Ratsfraktion Witten zu nachstehenden Punkten der Tagesordnung können Sie hier in voller Länge ansehen:

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1. Genehmigung der Tagesordnung (Zeit: 00:13)

2. TOP 3: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die wirtschaftliche Jugendhilfe (Zeit: 01:15)

3. TOP 4: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahme Karl-Marx-Platz (Zeit: 06:50)

4. TOP 14/15: Abrechnung straßenbaulicher Maßnahmen und von Erschließungsbeiträgen (Zeit: 08:57)

5. TOP 16.1: Antrag Grüne: Organigramm der Wittener Stadtverwaltung (Zeit: 10:59)

6. TOP 16.2: Antrag AfD: Verurteilung politisch motivierter Gewalt in Witten (Zeit: 11:27)

7. TOP 16.3: Antrag SPD, Grüne und CDU: Veränderung der Geschäftsordnung des Rates (Rats-TV) (Zeit: 19:15)

8. TOP 18: Anfragen der Fraktionen und Ratsmitglieder (Zeit: 26:07)

Liebe Freunde, es ist an der Zeit, die Abwärtsspirale in Witten, aber auch überall sonst im Kreis aufzuhalten und endlich eine Politik durchzusetzen, die eine bessere und sichere Zukunft für uns alle möglich macht. Und genau dafür sind wir als AfD angetreten!