Liebe Wittenerinnen und Wittener,

als hochverschuldete Kommune mit bundesweit z.T. höchsten kommunalen Steuern und Abgaben, ist Witten im besonderen Maße zu Transparenz und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Sämtliche städtischen Ausgaben haben sich nach Auffassung der AfD Ratsfraktion Witten zudem einem ständigen Revisionsprozess zu unterziehen, um sicherzustellen, dass Finanzmittel nicht für wirkungslose Maßnahmen ausgegeben werden, also ein Missverhältnis zwischen Mittelaufwendung (Input) und Mittelergebnis (Output) besteht und so gegen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit verstoßen wird. Die Grundsätze von Transparenz und Wirtschaftlichkeit haben in gleichem Maße auch für sämtliche kommunale Maßnahmen zum sogenannten „Klimaschutz“ zu gelten.

Vor diesem Hintergrund hat die AfD Ratsfraktion Witten nachstehende Anfrage an die Stadtverwaltung Witten gerichtet und höflich um eine entsprechende Beantwortung gebeten:

1. Ausgangslage und Vorbemerkungen

Selbst der IPCC (sogenannter „Weltklimarat“) stimmt der Aussage zu, dass 95 Prozent der CO2-Emissionen auf der Welt natürlichen Ursprungs sind und lediglich 5 Prozent der CO2-Emissionen auf einen menschlichen Beitrag zurückgehen.[1]

Die Hauptquellen der 95 Prozent natürlicher CO2-Emissionen sind Ozeane, Mikroben, Insekten aber auch Vulkane sowie Waldbrände.[2] Die Hauptemissionsquellen der 5 Prozent des von Menschen erzeugten CO2 bilden China, die USA, Indien und Russland mit einem Anteil von zusammen deutlich mehr als 50 Prozent dieser Emissionen.[3]

Der deutsche Anteil an den durch menschliches Wirken verursachten CO2-Emissionen beträgt gegenwärtig rund 2 Prozent, derjenige an allen Emissionen (natürlichen und menschengemachten) mithin rund 0,1 Prozent. Die Erzeugung von Strom ist innerhalb der EU an CO2-Emmisionenzertifikate gekoppelt.[4] Diese Zertifikatemenge ist durch eine Obergrenze gedeckelt. Eine Reduktion von CO2 bei der Stromerzeugung in Deutschland führt nicht etwa zu einer Verminderung der Zertifikate insgesamt, sondern dazu, dass andere Staaten – wie beispielsweise Polen – die so freiwerdenden Zertifikate nutzen können, um ihrerseits mehr CO2 zu emittieren. Auf diesem Wege wird in der EU immer die Gesamtmenge an erlaubten CO2-Emissionen erreicht. Deshalb ist es nicht möglich, auf dem Wege einer Änderung der Stromerzeugung eine Veränderung der CO2-Emissionen herbeizuführen.

Lokal verbleiben somit nur sehr geringe Möglichkeiten, CO2-Emissionen wirksam zu reduzieren. Dennoch werden genau zu diesem Zweck von den Gemeinden sogenannte „Klimaschutzmanager“ eingestellt. Die Kosten dieser Maßnahme trägt die Allgemeinheit, also alle steuerzahlenden Bürger.

Für diese stellt sich nun jedoch die konkrete Frage, welchen Nutzen die von ihnen bezahlten „Klimaschutzmanager“ für den „Klimaschutz“ (und damit letztlich für uns alle) letzten Endes erbringen. Bekannt ist, dass vom Jahre 2008 bis Ende des Jahres 2019 im Rahmen der sogenannten Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) deutschlandweit Kommunen mit rund 715 Millionen Euro unterstützt wurden.[5] Nicht nur national werden entsprechend Steuergelder zur Verfügung gestellt. Auch das Land NRW fördert die Qualifizierung von sogenannten kommunalen „Klimaschutzmanagern“.[6]

Nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 17. Oktober 2012“[7] können in Gemeinden und Kreisen Projektstellen gefördert werden – insbesondere solche für sogenannte „Klimaschutzmanager“. Dabei ist insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Zu diesen Ausgaben zählen:

Sach- und Personalausgaben der Projektstellen,

  • Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten,
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit,
  • Personalausgaben für Dienstleistungen, welche die Tätigkeit der Projektstellen unterstützen.

Um eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen zu können, ist es für uns wichtig, in diesem Kontext eine transparente Datenbasis zu erhalten. Hierzu dienen die nachfolgenden Fragen, um deren Beantwortung wir hiermit höflich bitten.

2. Unsere konkreten Fragen an die Stadtverwaltung:

1. Die Stadt Witten ist Planungsträger u.a. für die Ansiedlung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien.

    1. Wo werden derzeit in Witten Flächen für die Ansiedelung sog. Erneuerbarer Energien in Form von Windindustrieanlagen oder solarer Anlagen (zur Strom- oder Wärmeerzeugung) beplant?
    2. Welche Flächen in Witten kommen für die Beplanung mit Ansiedelungen dieser sog. Erneuerbarer Energien in Frage?
    3. Welche Abstandsregeln gelten bei den für Windindustrieanlagen vorgesehenen Flächen?
    4. Soweit Sie derzeit keine Flächen für Windindustrieanlagen und/oder für solare Anlagen beplanen: Wie korrespondiert dies mit dem politischen Willen der Verwaltung, sog. Erneuerbare Energien beschleunigt auszubauen?

2. Wie viele „Klimaschutzbeauftragte“ bzw. „Klimaschutzmanager“ wurden in Witten jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 beschäftigt und wie hoch waren jeweils die Personalkosten dafür? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der beschäftigten Personen, den jeweiligen, ggfs. auch anteiligen Planstellen und deren absoluten Personalkosten in TEUR. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

Anm.: Aktuell wurde im Januar d.J. die freigewordene Stelle „Klimaschutzbeauftragter“ neu besetzt. Mit Datum vom 02.06.2021 wurde eine Stelle „Klimaschutzmanagerin“ (explizit weibliche Form) öffentlich ausgeschrieben (Klimaschutz – Stadt Witten).

3. Wie viele weitere, dem Tätigkeitsbereich „Klimaschutz“ zugeordnete Mitarbeiter wurden in Witten jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020 beschäftigt und wie hoch waren jeweils die Personalkosten dafür? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Anzahl der beschäftigten Personen, den jeweiligen Planstellen und deren absoluten Personalkosten in TEUR. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

4. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtsachkosten in unserer Stadt Witten, die dem „Klimaschutzbereich“ zuzuordnen waren, jeweils in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

5. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten in der Stadt Witten, die in den Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten).

6. Wie hoch sind die Einsparungen an CO2-Äquivalenten, welche jeweils durch die Maßnahmen der in Witten beschäftigten „Klimaschutzbeauftragten“/„Klimaschutzmanager“ in den Jahren von 2015 bis 2020 bewirkt wurden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten).

7. Wie groß ist die durch diese Einsparungen vermiedene globale Erwärmung? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Kelvin.)

8. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Maßnahmen, die zur Treibhausgaseinsparung gem. Frage Nummer 6 geführt haben, in den Jahren von 2015 bis 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten und die Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel EU-, Bundes- und Landesfördermitteln war. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

9. In welche Bereiche (z.B. Radverkehr, Elektromobilität, Wärmedämmung, Bürgerberatung, Müllentsorgung, illegale Müllentsorgungen, Recycling von Wertstoffen, Kraftstoffreduzierung, Wassereinsparung, Aufforstungsmaßnahmen, Starkregen- und Hochwasservorsorge etc.) lassen sich die Maßnahmen gem. Frage 6 in den Jahren von 2015 bis 2020 einteilen, und wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten der Maßnahmen in den einzelnen Bereichen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR?

10. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Folgekosten – z.B. nötige Ergänzungsmaßnahmen, Wartung von Anlagen, Energiekosten usw. – für die Maßnahmen ein, die zur Treibhausgaseinsparung führen sollen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte geben Sie auch an, wie hoch jeweils die kommunalen Kosten sind und – falls eine Kostenübernahme durch öffentliche Fördermittel erwartet wird, wie diese sich auf EU-, Bundes- und Landesfördermittel aufschlüsseln werden. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

11. Auf welche Art und Weise und durch welche konkreten Stellen wurden die Maßnahmen, die durch die Klimaschutzmanager initiiert wurden, in den Jahren von 2015 bis 2020 evaluiert? (Welche Kriterien wurden hierzu herangezogen und wie bewertet die Verwaltung die Evaluation hinsichtlich der Erfolge durch die Maßnahmen?)

12. Welches Einsparpotential von CO2-Äquivalenten besteht laut des kommunalen Klimaschutzkonzept der Stadt Witten ab dem Januar des Jahres 2021 bis zum 31. Dezember 2030 für die Sektoren: a) Industrie,  Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, c) private Haushalte, d) öffentliche Gebäude, e) Verkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Bitte alle Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten.)

13. Soweit im Rahmen des Projekts „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Beratungsleistungen in Anspruch genommen wurden: welche Anpassungsmaßnahmen wurden im Rahmen dessen der Stadt Witten konkret empfohlen und inwieweit wurden diese umgesetzt?

14. Welche Maßnahmen im Bereich der Starkregen- und Hochwasservorsorge wurden in Witten in den Jahren von 2010 bis 2021 mit welchen jeweiligen Gesamtkosten durchgeführt?

15. Eigene Tochtergesellschaften und Beteiligungen an Gesellschaften der Stadt Witten: Wie hoch waren die Förderkosten oder die Kostenübernahmen für Klimaschutzprojekte und/oder Klimaschutzmanager, die durch diese Gesellschaften in den Jahren von 2015 bis 2021 übernommen wurden und wie hoch waren die dadurch induzierten Einsparungen an Tonnen von CO2-Äquivalenten? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und der jeweiligen Kostenübernahme durch die jeweilige Tochtergesellschaft. Bitte alle Angaben zu den jeweiligen Kosten in TEUR.)

Die vorliegende Anfrage befasst sich mit einem Thema, welches von vielen Parteien als zentral für den Fortbestand der Menschheit und als Begründung für massive Klimaschutzmaßnahmen ins Feld geführt wird. Es muss daher von höchstem politischem Interesse für die Stadtverwaltung und alle im Rat vertretenen Fraktionen sein, den Erfolg der auch auf kommunaler Ebene eingeleiteten Maßnahmen zu eruieren und einer ständigen Erfolgskontrolle zu unterziehen. Dieses Ziel verfolgt die vorliegende Anfrage und ist damit von besonderer Wichtigkeit.

Herzlichst,

Matthias Renkel
Fraktionsvorsitzender

[1] Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2019/07/12/menschliche-co2-emissionen-haben-kaum-auswirkungen-auf-den-atmosphaerischen-co2-gehalt, abgerufen am 23.07.2020 um 16:45 Uhr.
[2] Vgl. https://www.eike-klima-energie.eu/2013/08/25/wer-hat-macht-ueber-das-klima-die-verschwiegenen-co2-quellen, abgerufen am 23.07.2020 um 16:50 Uhr.
[3] Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit, abgerufen am 24.07.2020 um 10:15 Uhr.
[4] Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/der-europaeische-emissionshandel#teilnehmer-prinzip-und-umsetzung-des-europaischen-emissionshandels, abgerufen am 23.07.2020 um 17:35 Uhr.
[5] Vgl. https://www.klimaschutz.de/zahlen-und-fakten, abgerufen am 21.07.2020 um 10:30 Uhr.
[6] Vgl. https://www.klimaschutz.nrw.de/fileadmin/Dateien/Download-Dokumente/Broschueren/ klimaschutzbericht_nrw_151201.pdf, S.17, abgerufen am 21.07.2020 um 10:45 Uhr.
[7] Vgl. https://www.bmu.de/fileadmin/bmu-import/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kommunalrichtlinie_2013_bf.pdf, abgerufen am 21.07.2020 um 11:30 Uhr.