Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Jahren sind immer wieder schockierende Fälle von körperlicher und/oder psychischer Gewalt und Vernachlässigung zu Lasten von Kindern bekannt geworden – leider auch hier bei uns in Witten. Von einem besonders unschönen Fall erlangte unsere Fraktion Ende letzten Jahres im Zusammenhang mit der Belastungsanzeige einer Wittener Grundschule Kenntnis.

Aus besagter Belastungsanzeige offenbaren sich gleich in mehrfacher Hinsicht erheblich problembelastete Themenkomplexe, wie sie den hiesigen Bildungseinrichtungen und Behörden durch eine unkontrollierte Migration einer in Teilen offenbar integrationsunwilligen/-unfähigen Gruppe in Verbindung mit massiver Kindeswohlgefährdung erwachsen können. Zudem wird aus der Belastungsanzeige deutlich, dass die dafür ursächlichen Probleme den Behörden und der Politik bereits seit vielen Jahren bekannt sind, versprochene Abhilfe allerdings zumindest bis Ende vergangenen Jahres nicht geleistet worden ist.

Zur exemplarischen Veranschaulichung, was Kindeswohlgefährdung im Alltag konkret bedeutet, dürfen wir auszugsweise einige wesentliche Zitate der Schulleitung aus besagter Belastungsanzeige heranführen:

Immer wieder lesen wir in der Presse oder erfahren über andere Medien von tragischen Ereignissen in Familien oder Schicksalen von Kindern, die zu verstörenden Handlungen in Schulen führen. Ich möchte nicht mit so einer Nachricht in Verbindung stehen müssen und stelle daher stellvertretend für das gesamte Team diese Belastungsanzeige. Wir ziehen uns damit nicht aus der Verantwortung, aber wir übernehmen diese lediglich für unsere Aufgaben – mehr können wir nicht mehr tun, mehr geht nicht einfach nicht mehr.“

In der Schule tauchen Frauen mit Plastiktüten auf, aus denen sie sechszehn Kinderausweise schütten, aus denen ich mir dann einen passenden aussuchen darf, verbunden mit der Aufforderung eine Schulbescheinigung für die entsprechenden Kinder zu erhalten. Einige Tage vor den Ferien verschwinden viele der Kinder dann wieder und tauchen bis zu drei oder vier Wochen nach den Ferien dann wieder auf.“

 „V. (Anm.: eine Schülerin) erschien sporadisch zum Unterricht, hatte nie Materialien dabei. Gespendete Materialien verschwanden nach spätestens zwei Tagen wieder. Häusliche Übungen wurden nie durchgeführt. Unsere Versuche, Kontakt mit der Familie aufzunehmen scheiterten neben den sprachlichen Hürden ebenso an häufig wechselnden Rufnummern. V. zeigte – wenn sie die Schule besuchte – zunehmend körperliche Beeinträchtigungen an der Hüfte und sie schien sichtlich unter großen Schmerzen beim Laufen zu leiden, die die Fehlzeiten noch erhöhten.

E.´s (Anm.: ein Schüler) Zustand verschlechterte sich zunehmend und er klagt mittlerweile täglich über Übelkeit, Bauchschmerzen und zuweilen auch Kopfschmerzen. Zu keiner Zeit gelang es uns herauszufinden, woran E. leidet. Sein Vater sprach immer nur fortwährend von Problemen mit dem Bauch und Terminen in einer Klinik. Mehrfache Versuche unsererseits, das Kind vom Gesundheitsamt einladen zu lassen blieben ohne Erfolg.

„In Bezug auf E. (Anm.: ein Schüler) wurde festgestellt, dass dieser quasi ausschließlich durch stark zuckerhaltige Lebensmittel ernährt wird, eine Zahnhygiene nicht stattfindet und dass sein kompletter Mundbereich eigentlich aus einer einzigen Entzündung besteht, die nach Angaben der Ärztin sehr schmerzhaft sein muss. Die schwarzen Stumpen in E.´s Mund lassen sich ambulant nicht mehr behandeln, es wurden Eingriffe in der Zahnklinik vereinbart.

„E. (Anm.: ein Schüler) erhält von seiner Mutter täglich mehrfach Ibuprofensaft, um die Schmerzen zu ertragen. Dieser hat vermutlich mittlerweile den Magen derart angegriffen, dass das Kind täglich mit Unwohlsein in der Klasse bzw. spuckend vor der Klasse sitzt. Die von der Ärztin vermutete Sehschwäche trägt ihr Übriges zur Übelkeit und den Kopfschmerzen bei. Die Klassenlehrerin ist am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt und leidet massiv unter dem moralischen Dilemma, das Kind vernachlässigen zu müssen, um 27 anderen Kindern Unterricht zu ermöglichen.

C. (Anm.: ein Schüler) müsste eigentlich das erste Schuljahr besuchen, hat aber in diesem Jahr noch an keinem einzigen Unterrichtstag teilgenommen. Sein Körperbau ähnelt einem drei- bis vierjährigem Jungen, sein Verhalten einem noch jüngeren Kind.“

Der Vater habe beim Gesundheitsamt zudem mehrfach erwähnt, dass er eine Begleitung oder Beratung zuhause vehement ablehne, sein zuhause habe niemand zu betreten. Trotz des Ratschlages des Gesundheitsamtes stand der Vater am nächsten Tag und an den Folgetagen morgens mit seinem schreienden Sohn auf dem Schulhof und beschimpfte lautstark die Kolleg*Innen, bevor er den Schulhof mit dem weinenden C. (Anm.: ein Schüler) wieder verließ.“

„Bereits vor vier Jahren haben Herr Straetling und ich (Anm.: die Schulleiterin) als Schulformsprecher im Jugendhilfe und Schulausschuss auf diese Probleme hingewiesen und Möglichkeiten benannt, wie die betroffenen Schulen gestärkt werden sollten, um die Bildung aller Kinder gewährleisten zu können. Das zuständige Schulamt unterstützt uns durch Lehrerstellen und Ergänzungskräfte, die multiplen Problemlagen aufzubrechen ist jedoch vorrangig ein kommunal zu klärender Prozess – von dieser in Aussicht gestellten Hilfe ist bislang nichts bei uns angekommen.“

Für die AfD Ratsfraktion Witten sind fortdauernde Zustände massiv gefährdeten Kindeswohls in unserer Stadt nicht hinnehmbar. Hinter jedem einzelnen Fall stecken z.T. schreckliche Schicksale. Es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die städtischen Behörden bestmöglich in die Lage zu versetzen, auf bestehende Gefährdungslagen für Kinder schnell, unbürokratisch und effektiv zu reagieren.

 Die Belastungsanzeige der Wittener Schule ist ein trauriger Beleg dafür, dass auch in Witten offenbar massive Kindswohlgefährdungen an der Tagesordnung sind und der behördliche Umgang mit diesem Thema Potenzial für Verbesserungen bietet. Es muss deshalb vordringlichstes Interesse der Politik sein, ein besseres Verständnis für das Ausmaß derlei Probleme zu bekommen und dem Themenkomplex in Zukunft mit einer erhöhten Aufmerksamkeit zu begegnen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Stadtverwaltung zunächst um die Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Wie viele Fälle von Kindeswohlgefährdung in unserer Stadt sind der Stadtverwaltung in den Jahren 2018 2020 bekannt geworden?
  2. Um welche Kategorien/Arten von Kindeswohlgefährdung handelte es sich in diesen Fällen?
  3. Gibt es stadtteilbezogene Häufungen von Kindeswohlgefährdungen in Witten?
  4. Wie viele der betroffenen Kinder besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft?
  5. Wie viele Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte werden wegen bekannter Kindeswohlgefährdung aktuell von den Behörden betreut und welche Stufen der Betreuung gibt es?
  6. Wie vielen Erziehungsberechtigen wurde im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung im Zeitraum 2018-2020 das Sorgerecht entzogen und die Kinder in behördliche Obhut genommen?
  7. Inwiefern findet zwischen der Stadt und dem Landkreis eine Abstimmung bei der Bekämpfung von Kindeswohlgefährdungen statt, bspw. mit dem Gesundheitsamt Ennepe-Ruhr?

Durch die Fraktion der CDU wurde im vergangenen Schulausschuss ein Antrag auf Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes für Witten eingebracht, der jedoch in der Sitzung wieder von der Tagesordnung genommen wurde. Die CDU begründete diesen Schritt damit, dass die Stadtverwaltung bereits an einem solchen Konzept arbeite. Wir erlauben uns vor diesem Hintergrund, folgende weitergehende Fragen an die Stadtverwaltung zu richten, um deren Beantwortung wir ebenfalls bitten:

  1. Welche Maßnahmen werden aktuell durch die Stadtverwaltung unternommen, um der körperlichen und psychischen Vernachlässigung von Kindern entgegenzuwirken oder dieser vorzubeugen? Gibt es spezielle Präventionsprogramme/Initiativen und wenn ja, mit welchem finanziellen und personellen Kapazitäten?
  2. Hält die Stadtverwaltung die aktuelle Aufstellung der Stadt für ausreichend, um Kinder in unserer Stadt effektiv vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung zu schützen? Wenn nicht, welche Maßnahmen sind aus Sicht der Stadtverwaltung in Zukunft erforderlich?
  3. Was sind die wesentlichen Eckpunkte des offenbar in Erarbeitung befindlichen Kinderschutzkonzepts und wann ist konkret mit einer Vorstellung/Einbringung in den kommunalpolitischen Prozess zu rechnen?

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Witten, wir werden Sie über die Antworten der Stadtverwaltung auf dem Laufenden halten und versprechen Ihnen, dass der Schutz und das Wohlergehen von Kindern in unserer Ruhrstadt für unsere politische Arbeit von höchster Priorität ist und bleiben wird.

Herzliche Grüße

Ihr
Matthias Renkel
Fraktionsvorsitzender