Leider fällt dieser und auch der designierten Bundesregierung zur Bekämpfung der Pandemie nichts Weiteres ein, als die begonnene Diskriminierung nicht geimpfter, sondern „lediglich“ gesunder Menschen, weiter auf die Spitze zu treiben. Neuester Streich dieses undemokratischen Vorgangs ist, dass nun die sogenannte 2G-Regel für den Besuch gesellschaftlicher Ereignisse zur Anwendung kommt.
Dass von „2G“ aus Sicht der AfD Ratsfraktion Witten zum Zwecke der Viruseindämmung überhaupt nichts zu halten ist, sondern nur die gesellschaftliche Spaltung und Diskriminierung von Menschen weiter forciert wird, liegt für jeden auf der Hand, der sich mit der Thematik tiefergehend und abseits der allgemeinen politisch-medialen Panikmache, beschäftigt.
Dies zum einen, weil die Geimpften nicht minder infektiös sein können als ungeimpfte Personen, sich jedoch zu Haufe in falscher Sicherheit wiegen und so maßgeblich für die aktuelle Inzidenzzahlen-Explosion verantwortlich sind. Das Gerede von einer „Pandemie der Ungeimpften“ ist vor diesem Hintergrund nichts als Unfug und gesellschaftliche Hetze.
Das Messen des Pandemiegeschehens anhand des veralteten Blicks auf Inzidenzen, ist darüber hinaus in einer zu rd. 80 Prozent geimpften Gesellschaft der vollkommen falsche Ansatz, sondern der Grad der Hospitalisierung erheblich aussagekräftiger. Und hier sprechen die Zahlen eine eindeutige und auch völlig eine andere Sprache:
Wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion des EN-Kreises berichtet wurde, gibt es in den Krankenhäusern kreisweit (!) aktuell 20 stationäre Corona-Patienten, davon 5 auf der Intensivstation, 3 davon beatmet – bei einer kreisweiten Bevölkerung von ca. 330.000 Menschen. Das entspricht einer stationären Behandlungsquote von sage und schreibe gerade einmal 0,0061 Prozent (!).
Unabhängig davon, dass natürlich jeder zu behandelnde Patient zu bedauern ist und wir jedem beste Gesundheit wünschen, sind solche Zahlen weit weniger alarmierend, als es die durch die Medien andauernd verbreiteten Inzidenzzahlen vorgeben.
„2G“ ist aber auch aus einem anderen Grunde strikt abzulehnen, und der ist nicht minder von gesellschaftlicher Bedeutung:
Die durch unser Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte stehen allen Bundesbürgern gleichermaßen zu. Hier wird aus guten Gründen zwischen Geimpften, Genesenen, Getesteten oder einfach nur gesunden Menschen nicht unterschieden.
Jeder Mensch ist nach dem Grundgesetz der gleiche Träger von Rechten und Pflichten – und das muss selbstverständlich auch genau so bleiben, wenn unsere freiheitliche Gesellschaft keinen nachhaltigen Schaden nehmen soll.
Für unsere Fraktion ist die Freiheit und damit die Selbstbestimmtheit eines jeden Einzelnen, sich impfen zu lassen, oder eben auch nicht, ein unveräußerliches Rechtsgut und Charakteristikum in einer freiheitlichen Gesellschaft. Niemand kann und darf dazu gezwungen werden, etwas mit seinem Körper zu tun, was er/sie nicht möchte!
Wir sehen uns verpflichtet, diesem Grundprinzip freiheitlich-demokratischer Handlungsmaxime durch unser politisches Wirken Nachdruck zu verleihen. Auch deshalb gilt für uns:
2G und Diskriminierung gesunder Menschen: NICHT MIT UNS!