Smarter statt harter Lockdown – Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen schützen!

Smarter statt harter Lockdown – Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen schützen!

Antrag der AfD Ratsfraktion Witten zur nächsten Ratssitzung am 15.12.2020:
„Smarter statt harter Lockdown – Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen schützen!“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Ratskolleginnen und -kollegen,
die von der Politik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeleiteten Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf das alltägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, sind auf dem Verordnungswege in vergleichbarer Art und Weise derlei massive Grundrechtseinschränkungen quasi über Nacht und an den Parlamenten vorbei beschlossen worden.
War der erste „harte Lockdown“ im Frühjahr dieses Jahres aufgrund der nicht abschätzbaren Übertragungswege und die konkreten Folgen des Virus auf die Gesundheit der Bevölkerung noch nachvollziehbar, so liegen uns inzwischen weitergehende Erkenntnisse zum Virus und den wirtschaftlichen Auswirkungen eines „harten Lockdowns“ vor.
Demnach sind die Gefahren, welche von dem Coronavirus ausgehen, insbesondere für bestimmte Risikogruppen (Vorerkrankte und Senioren) von Bedeutung. Eine Übersterblichkeit durch das Coronavirus, ist auch über das Gesamtjahr 2020 bislang hingegen nicht nachweisbar.(1) Die AfD im Rat der Stadt Witten plädiert deshalb für einen „smarten“ Umgang mit dem Virus, um die körperliche Unversehrtheit besonders gefährdeter Personengruppen und unsere Wirtschaft als Quelle unseres Wohlstandes gleichermaßen zu schützen.
Ein wirksamer Schutz besonders gefährdeter Gruppen bedingt nach Auffassung der AfD Ratsfraktion Witten allerdings keinen “harten“, also einen undifferenzierten Lockdown sämtlicher Wirtschaftsbereiche und des öffentlichen Lebens im Allgemeinen. Viel mehr bedarf es nicht eines „harten“, sondern eines „smarten“ Lockdowns, um ein Gleichgewicht zwischen gesundheitlichem Schutzbedürfnis besonders gefährdeter Menschen auf der einen und dem ebenfalls berechtigten Schutzbedürfnis der wirtschaftlichen Existenz zahlreicher Gewerbetreibender sowie deren Angestellten auf der anderen Seite, herzustellen.
Unser Land befindet sich inzwischen seit Anfang November in der Phase eines sogenannten „Lockdown light“ und zwar ohne, dass bislang ein signifikanter Rückgang der Infektionszahlen oder eine wesentliche Abflachung der Infektionskurve zu beobachten ist.(2) Offenkundig ist es insofern nicht zielführend, dass die Menschen auf dem Weg zur Arbeit in überfüllte Busse und Bahnen dicht gedrängt zusammenstehen, aber während ihrer Freizeit nicht auswärts in Restaurants und Cafés oder ins Kino gehen dürfen. Dabei haben gerade diese Branchen erhebliche Anstrengungen unternommen, um Mindestabstand und Hygieneregeln einzuhalten und so das Ansteckungsrisiko auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.(3)
Vor diesem Hintergrund ist es auch nachvollziehbar, dass sich bereits Ende Oktober dieses Jahres parteiübergreifend 30 baden-württembergische Bürgermeister an ihre Landesregierung wandten, um gegen den zweiten Lockdown zu protestieren (4). In ihrer Protestnote hieß es unter anderem:
„Theater, Oper, Kino, Gastronomie, Hotellerie und Cafés haben gute Hygienekonzepte etabliert und sind als Treiber des Infektionsgeschehens nach unserer Kenntnis von eher geringer Bedeutung.“
Wie in den Medien berichtet wurde, fordert der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet ungeachtet dessen nun sogar einen weiteren „harten Lockdown“ für die Zeit nach den Weihnachtsfeiertagen. Wie Laschet im WDR ausführte, solle dieser Lockdown in etwa dem im März entsprechen. Also bis auf die Geschäfte, die lebensnotwendige Waren wie Lebensmittel verkaufen, soll der Einzelhandel geschlossen werden, Beschäftigte sollten wenn möglich im Homeoffice arbeiten.(5)
Nach unserem Dafürhalten bedarf es in dieser Phase und unter dem Eindruck bereits entstandener, massiver Corona-/Lockdown-Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe, keines erneuten Herunterfahrens unserer Wirtschaft nach dem Gießkannenprinzip, sondern gezielter und effektiver Maßnahmen zum Schutz tatsächlich gefährdeter Personengruppen.
Diese können z.B. darin bestehen, dass für bestimmte Risikogruppen exklusive Öffnungszeiten zur Erledigung von Einkäufen und Arztbesuchen geschaffen werden. Massenhafte Unterschreitungen des gebotenen Mindestabstandes infolge überfüllter Busse, sind durch den Einsatz von mehr Bussen zu vermeiden, nicht durch Aufgabe des Busverkehrs. Viele weitere „smarte“ Maßnahmen zum Infektionsschutz und Schutz der Risikogruppen sind denk- und mit weitaus weniger gravierenden Einschnitten für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben durchführbar.
Auch der renommierte Bonner Virologe und Leiter der Heinsberg-Studie, Prof. Hendrik Streeck, erachtet den aktuellen Lockdown für weitestgehend wirkungslos, um dem Infektionsgeschehen entgegenzutreten. Seiner Ansicht nach müsse der Verbots- eine Gebotspolitik weichen. Anlassbezogene Testungen und symptomlose Infektionen dürften nicht zu einer Stilllegung des gesamten öffentlichen Lebens führen.(6)
Ein weiterer „harter Lockdown“ würde auch in Witten für viele Gastronomen, Hoteliers sowie Fitness- und Kosmetikstudiobetreiber den endgültigen wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Die vom Bund avisierten Corona-Hilfen belasten zukünftige Generationen im ganzen Land und sollen den Betroffenen zudem erst ab Mitte 01/2021 zur Verfügung stehen. Die Stadt Witten müsste zudem mit weiteren „Corona-Schäden“ in signifikanter Höhe allein an Gewerbesteuerausfällen rechnen, von den negativen Auswirkungen durch psychische Belastungen infolge eines erneuten „harten Lockdowns“ für viele Bürgerinnen und Bürger ganz zu schweigen.
Die AfD Ratsfraktion Witten stellt daher folgenden Antrag:
„Der Rat der Stadt Witten fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung und Ministerpräsident Laschet auf, von einen erneuten „harten Lockdown“ nach den Weihnachtsfeiertagen Abstand zu nehmen und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz in einem Kausalzusammenhang zum Infektionsgeschehen stehen, um eine weitere Beschädigung weiter Teile unserer Wirtschaft und damit verbundener Existenzen in Witten und Nordrhein-Westfalen abzuwenden. Sämtliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen nach der Maxime erfolgen: Nicht hart, sondern smart!“
Die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags ergibt sich aus der zeitlichen Notwendigkeit, den hier formulierten Apell an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Abwendung eines erneuten „harten Lockdowns“ noch in diesem Jahr zu übermitteln. Da eine Entscheidung hierüber zeitnah zu erwarten ist, wäre eine Thematisierung des vorliegenden Antrages in der Ratssitzung am 08.02.2021 sodann nicht mehr zielführend.
Mit kollegialen Grüßen
AfD Ratsfraktion Witten
Quellennachweise:
1. https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps
2. https://www.tagesschau.de/faktenfinder/lockdown-light-103.html
3. https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/corona-aerger-im-en-kreis-kinder-in-rappelvollen-schulbussen-id231047772.html
4. https://www.facebook.com/unserOB/posts/1485067848345865
5. https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/laschet-lockdown-corona-100.html
6. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/corona-streeck-lockdown-positionspapier-1.5096644
Von |2021-05-21T16:23:39+02:0021. Mai 2021|Aktuelles, Ratsanträge|Kommentare deaktiviert für Smarter statt harter Lockdown – Gesundheit und Wirtschaft gleichermaßen schützen!

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